Mietbedingungen

AUTOVERMIETUNG VERTRAG


 


ARTIKEL 1 - PARTEIEN


Dieser Mietvertrag wurde zwischen dem Vermieter und einem etwaigen Zusatzfahrer geschlossen, dessen persönliche Daten und Unterschrift im Mietvertrag enthalten sind. In diesem Mietvertrag wird die natürliche oder juristische Person, die Vermieter von Moon Rent a Car und Vertragsgegenstand ist, als Mieter bezeichnet.


ARTIKEL 2 - THEMA


Gegenstand dieses Vertrages sind der Mietvertrag und die Mietbedingungen des vom Mieter zu benutzenden Fahrzeugs, die Bedingungen für den Zusatzfahrer, die Versicherungs- und Entschädigungsbedingungen, die Art der Fahrzeugnutzung sowie die Vertragsform und -bedingungen . die Zahlung der Miete und sonstiger Bereitstellungsgebühren, die vom Mieter bestimmt werden, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.


ARTIKEL 3- BEDINGUNGEN FÜR ZUSÄTZLICHE FAHRER


Für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs durch eine andere Person als den Mieter; Die gültigen Identitäts- und Führerscheindaten des Zusatzfahrers sind bei Mietbeginn in den Vertrag einzutragen, Zusatzfahrergebühren sind täglich zu entrichten und die Unterschrift des Zusatzfahrers ist in diesen Vertrag aufzunehmen. Der Mieter kann das Fahrzeug nicht durch eine andere Person, deren Name nicht geschrieben ist und deren Unterschrift nicht im Vertrag steht, überlassen und keine Ausleihe oder Untervermietung begründen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften haften der Vermieter und die Person, die das Vertragsfahrzeug widerrechtlich nutzt, für alle Schäden gesamtschuldnerisch. Die als Beifahrer angemeldete Person haftet mit dem Mieter als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag und seinen Anlagen sowie für Schäden, die bei der vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklären und verpflichten sich der Mieter und der Zusatzfahrer, diese Situation ausdrücklich zu akzeptieren.


ARTIKEL 4- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN


4.1. Wenn das Auto während der Mietzeit an den Mieter vermietet wird; Der Mieter wird das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Fahrzeugrückgabeformular, dem ausgedruckten Protokoll und den in diesem Vertrag festgelegten Angelegenheiten verwenden, so dass der Fahrzeughalter das Fahrzeug wie erwartet pflegt, die Verpflichtung zum Schutz und zur sicheren Nutzung des Fahrzeugs ohne Fehler, und akzeptiert und erklärt alle gesetzlichen Bestimmungen vom Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs bis zur Übergabe. Für Schäden, Aufwendungen, Bußgelder und Nebenkosten, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs und gesetzliche Vorschriften, Fahrlässigkeit und Missbrauch oder Bedienungsfehler entstehen, haftet der Mieter persönlich.


4.2. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe des Fahrzeugs durch den Vermieter eingehend untersucht und bewertet. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt und akzeptiert der Mieter, dass ihm das Fahrzeug wie im Rückgabeformular angegeben übergeben wurde und keine Beschädigungen oder Unfallspuren am Fahrzeug vorhanden sind.


4.3. Mieter; verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Fahrzeug zu dem im Vertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt am Kaufort zurückzugeben. Falls das Fahrzeug am Lieferort nicht abgeholt wird, stellt der Vermieter dem Fahrer, Benzin, Abschleppwagen usw. zur Verfügung, um das Fahrzeug zurückzunehmen. macht die Zahlung. Die Nebenkosten trägt der Mieter. Mit all diesen; Wird das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, wird die Mietgebühr für jeden verstreichenden Tag verrechnet. Bei einer Verspätung von einer Stunde wird dem Mieter eine Tagesmiete in Rechnung gestellt.


4.5. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Tag. Bei kürzerer Anmietung oder bei verspäteter Fahrzeugübergabe wird eine Tagespauschale berechnet. Die wöchentliche Mietdauer beträgt 7 Tage; 30 Tage monatliche Miete; Die jährliche Mietdauer beträgt 365 Tage und wird von den Parteien akzeptiert. Für das gemietete Fahrzeug gilt eine tägliche Kilometerbegrenzung. Für Tagesmieten gilt ein Tageslimit von 300 Kilometern. Bei monatlicher Anmietung gilt eine monatliche Kilometerbegrenzung von 4.000 km. Bei jährlichen Leasingverträgen gilt eine Kilometerbegrenzung von 30.000 km pro Jahr. Bei allen Anmietungen werden 1,19 TL + MwSt. pro Kilometer berechnet, unabhängig von der Dauer. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, erklärt und verpflichtet sich, die vertraglichen Bestimmungen bezüglich der Kilometerbegrenzung einzuhalten und bei Überschreitung den entsprechenden Preis zu zahlen.


4.6. Zu Beginn der Anmietung werden dem Fahrzeug je nach Kreditkarten-Fahrzeuggruppe des Mieters unterschiedliche Beträge als Sicherheit für zukünftige Schäden (Bußgeld, Versicherungsfreibetrag, OGS - HGS-Gebühren, illegale Pässe, eventuelle Schäden etc.) belastet. ). Im angegebenen situ-Zustand alar) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter akzeptiert und übernimmt diese Angelegenheit im Voraus.


4.8. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der Republik Türkei zu führen und das Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht ins Ausland zu bringen. Das Fahrzeug, bei dem festgestellt wird, dass es ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wurde, muss auf Verlangen des Vermieters spätestens innerhalb von 3 Tagen zurückgegeben werden. Andernfalls wird der Vermieter von allen Arten von Rechts- und Strafrechten Gebrauch machen.


4.9. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht in den unten aufgeführten Situationen zu benutzen. Andernfalls haftet er für alle Arten von Ausgaben, einschließlich Schäden, Schäden, Strafen, Wertverlust, die im Fahrzeug auftreten können, entgangener kommerzieller Gewinn und Schäden an den im Fahrzeug transportierten Gütern und an den Passagieren, zusammen mit allen sein Zubehör. Ebenfalls; Der Mieter, der Zusatzfahrer oder die dritte Person, die das Fahrzeug benutzt, haften gesamtschuldnerisch für jede Haftung, die sich aus den folgenden Situationen ergibt.


a- T.C. Beim Transport aller Arten von Waren, Substanzen und anderen illegalen Werken, die nach den Gesetzen, dem Zollrecht und anderen Rechtsvorschriften als Straftat gelten,


b- Beim Ziehen, Schieben oder Laden eines anderen Fahrzeugs oder sich bewegender oder nicht beweglicher Gegenstände,


c- Auf für den Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen für Rennsport, Geschwindigkeitsbestimmung, Rallye, Dauertest, Drift, Motorsport,


d- Beförderung von Passagieren, die in irgendeiner Weise die in den Verkehrsregeln festgelegte Anzahl von Passagieren bei der Beförderung von Fracht und Gütern außer Gepäck befördern,


e- Bei der Beförderung von Passagieren oder Gütern mit oder ohne Befriedigung,


f- Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Stimulanzien,


g- Wird auf Nicht-Straßen- und außerplanmäßigen Fähren verwendet,


h- Falls es von dem Fahrer verwendet wird, der in diesem Vertrag und seinem Zubehör nicht als zusätzlicher Fahrer angegeben ist,


i- Beim Tiertransport,


j- Unter Berücksichtigung der Marke und des Modells des Fahrzeugs wird es an Orten und Straßen verwendet, die für die Vermietung nicht geeignet sind, und an Orten und Straßen, die für den technischen Aufbau und die Lebensdauer des Fahrzeugs nicht geeignet sind,


k- Bei ungewöhnlichen und ungeeigneten Straßenverhältnissen,


l- Verlassen des Fahrzeugs zur Nutzung durch eine Person, die keinen oder keinen ausreichenden Führerschein besitzt.


m- Bei Missachtung, schlechtem oder fahrlässigem Gebrauch des Fahrzeugs.


4.10. Der Mieter weiß und akzeptiert, dass er für die strafrechtlichen Maßnahmen verantwortlich ist, die aufgrund von Unfällen, die er durch Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht hat, und deren Zubehör (Bußgeld, Abbinden des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs, Abschlepp- und andere Kosten, die dadurch entstehen).


4.11. Verkehrssysteme wie OGS, HGS für Brücken, Autobahnen etc. werden dem Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Alle Zahlungen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Übergängen sowie Strafen und Kosten im Zusammenhang mit der illegalen Durchfuhr gehen jedoch zu Lasten des Mieters.


4.12. Die Verantwortung für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs während der Mietzeit liegt beim Vermieter. Wenn der Vermieter das Fahrzeug zur regelmäßigen Wartung zurückruft, muss der Mieter das Fahrzeug liefern. Der Vermieter kann dem Mieter auf eigene Initiative ein anderes Fahrzeug überlassen, sofern der Mietpreis für die Zeit der Entziehung des Fahrzeugs gezahlt wird. Wird der Mietpreis nicht bezahlt, ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Bei Unfähigkeit des Mieters, das Fahrzeug infolge unkonventioneller Missbrauch, fahrlässiger Verwendung, Nichterfüllung seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten oder versehentlicher Reparatur, Ersatzteil- und Reifenwechselkosten, Schäden und Schäden durch Frost und ähnliche Ereignisse Die Transportkosten für die Beförderung des Fahrzeugs an den Ort, an dem es gemietet wird, gehen zu Lasten des Mieters; Der Vermieter hat in diesen Fällen den gewerblichen Schaden des Fahrzeuges vom Mieter über den aktuellen Mietpreis einzuziehen. Reparaturen, die an einem vom Standort des Vermieters entfernten Ort erforderlich sind, werden vom Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt, die entsprechenden Kosten werden im Namen des Vermieters in Rechnung gestellt und wenn die Rechnung dem Vermieter vorgelegt wird, wird der wird der Vermieter die Zahlung an den Vermieter leisten.


4.13. Für den Fall, dass der Mieter einen Artikel dieses Vertrages nicht einhält, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin abliefert, ermächtigt der Mieter den Vermieter, das vertragsgegenständliche Fahrzeug sofort zurückzunehmen, gleichgültig wo es sich befindet und ohne vorherige Ankündigung. Der Mieter haftet für Schäden und Aufwendungen, die bei der Bergung des Fahrzeugs durch den Vermieter entstehen. Der Mieter erklärt, dass bei Ablauf des Vertrages der Vertrag fristlos erloschen ist und dass die Nichtübergabe des Fahrzeugs trotz Vertragsende aus irgendeinem Grund strafrechtlich strafbar ist und das Fahrzeug benutzt wird außerhalb der Mietzeit durch den Mieter oder ggf. durch den Zusatzfahrer und/oder illegal.Ich akzeptiere und erkläre, dass er/sie weiß, dass er/sie keine Versicherungen, Garantien, Rechtsansprüche in Anspruch nehmen kann von Schäden und Haftung im Nutzungsfall, und dass er zu diesen Themen keine weiteren externen Mitteilungen machen kann. es ist angehängt.


ARTIKEL 5- VERSICHERUNG


5.1. Das Fahrzeug des Vermieters ist bei der Haftpflichtversicherung nach StVO versichert; Die genannten Versicherungsprämien werden vom Vermieter getragen. Das betreffende Fahrzeug, andere motorisierte Landtransportfahrzeuge, Dritte und Insassen des Fahrzeugs usw. Die Kosten für Sach- und Vermögensschäden, die im Schadensfall entstehen können, Behandlungskosten sind auf den Umfang und die Grenzen der obligatorischen Betriebshaftpflichtversicherung des Fahrzeugs beschränkt und alle Verantwortung und Haftung, einschließlich materieller und moralischer Entschädigungen, Wertverlust des Fahrzeugs und entgangenen Erwerbs, stehen dem Mieter zu, und diese Beträge sind gesetzlich begrenzt.Auch wenn der Vermieter zu zahlen hat, wurde im Voraus akzeptiert und zugesagt, dass er bei späterem Inanspruchnahme zur Zahlung verpflichtet ist.


5.2. Bei einem Unfall haben der Mieter und der Zusatzfahrer unverzüglich die im Vertrag vorgesehene Notrufnummer zu benachrichtigen, sich ohne Bewegung des Fahrzeugs an die nächste Polizei- oder Gendarmeriestation zu wenden und zusammen mit Unfall, Beschädigung, Diebstahl ein Alkoholprotokoll einzuholen und Verlusterkennungsbericht. Außerdem Fotografieren des Fahrzeugs am Unfallort, Einholen von Vor- und Nachnamen, TR-ID-Nummer und Wohnadressen der betreffenden Personen und Zeugen, Einholen einer Kopie des Führerscheins, Führerscheins und Verkehrsversicherungen in Doppel- Seitenunfällen, Nicht verlassen des Fahrzeugs ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen, bei Unfällen mit Todesfolge und Personenschaden Er akzeptiert und erklärt, dass er verpflichtet ist, das Eingreifen der zuständigen Einheiten bei dem Vorfall zu ermöglichen und die Unfallmeldungsberichte und deren Anlagen zu liefern innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Vorfalls an den Vermieter. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, für alle Schäden und Schäden verantwortlich zu sein, die auftreten können, wenn er die oben genannten Maßnahmen nicht trifft, sowie für alle Schäden und Entschädigungen, die Dritte vom Vermieter verlangen können. Der Mieter erklärt sich auch im Voraus damit einverstanden und verpflichtet sich, mit anderen säumigen Personen solidarisch für den Wertverlust, die Beschädigung und den entgangenen gewerblichen Gewinn, die in einem solchen Fall am Fahrzeug entstehen, zu haften.


5.3. Wird das Fahrzeug außerhalb des Mietzeitraums und/oder außerhalb der im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt, oder wird es unter Verstoß gegen Gesetze, Mietvertrag, allgemeine Regeln und allgemeine Sittengesetze verwendet, wird der Mieter nicht die durch die Versicherung garantierten Möglichkeiten in Anspruch nehmen kann und nicht für alle entstehenden Schäden zusammen mit der Person, die das Fahrzeug nutzt, verantwortlich ist.


5.4. Auf Wunsch des Mieters kann vom Vermieter nur eine „Mini-Schadensversicherung“ erbracht werden. Die Mini-Schadenversicherung deckt Sachschäden (ausgenommen Schäden an Reifen, Glas, Scheinwerfer etc.) bis zum ermittelten Preis, der je nach Fahrzeuggruppe variiert. Um von dieser Garantie zu profitieren, kann der Mieter die Mini-Schaden-Garantie in Anspruch nehmen, sofern der vom Vermieter unter Berücksichtigung der Mietdauer zu bestimmende Mehrpreis im Voraus bezahlt wird. Bei Schäden, die den von der Mini-Schadensversicherung festgelegten Betrag (auf dem vorgedruckten Formular angegeben) übersteigen, haftet der Mieter direkt für alle Schäden, den schadensbedingten Wertverlust des Fahrzeugs, den entgangenen gewerblichen Gewinn und alle ihre Zubehör. Damit der Mieter von der Mini-Schadensgarantie durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr profitieren kann, müssen die Vertragsbedingungen vollständig und vollständig erfüllt sein. Mit anderen Worten, die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr entbindet nicht die Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Der Vermieter übernimmt keine weitere Garantie, einschließlich der optionalen Haftpflichtversicherung (Versicherung) gegen Aufpreis, außer der Mini-Schadensgarantie. Der Mieter weiß und akzeptiert, dass vom Vermieter nur eine Mini-Schadensversicherung gestellt wird, sofern diese von ihm verlangt wird und die Kosten im Voraus bezahlt werden.


5.5. Mieter, Minischadenversicherung 5.4. unbeschadet der Bereitstellung des Artikels; akzeptiert, dass er für alle Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wertverlust des Fahrzeugs, entgangenen gewerblichen Gewinn, Schadenskosten) verantwortlich ist, die am Fahrzeug auftreten können, solange sich das Fahrzeug in seinem Besitz befindet.


5.6. In den nachfolgend aufgeführten Fällen und/oder in Fällen, in denen die Versicherung nach den gesetzlichen Vorschriften nichtig ist, haftet der Mieter für den gesamten Schaden.


A. Wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,


B. Wenn er nicht lizenziert ist und/oder seine Lizenz gesetzlich als ungültig erachtet wird,


NS. Wenn die tatsächliche Fehlerrate 8 von 8 beträgt oder der Treiber zu 100 % defekt ist,


D. Kann er die Unfallunterlagen nicht vorlegen,


zu. Wird das Fahrzeug trotz Ablauf des Mietvertrages ohne schriftliche Genehmigung nicht übergeben,


F. In den Fällen, in denen im Unfallmeldeformular angegeben ist, dass der Unfall auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist,


g. Wenn die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird und im Unfallmeldeformular vermerkt ist, dass der Unfall aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgetreten ist,


h. In den Fällen, in denen bei einseitigen Unfällen die Unfallmeldung nicht erstellt wird, bei zweiseitigen Unfällen die Meldung unvollständig ausgefüllt und die Alkoholmeldung nicht entgegengenommen wird,


NS. Bei vorsätzlichen Unfällen,


J. NS Bei Schäden, die durch hohe Fahrgeschwindigkeit und ähnliche Fahrlässigkeit und vorsätzliche Beschädigung entstehen,


k. Bei Schäden durch die Verwendung von falschem oder illegalem Kraftstoff,


NS. Bei verkehrswidriger Benutzung eines Fahrzeugs,


m. Bei verkehrswidriger Benutzung eines Führerscheins,


n. Im Falle eines Unfalls durch andere Personen als die im Mietvertrag angegebenen Fahrer,


er. In Fällen, in denen Versicherungen die Versicherungskosten nicht übernehmen,


P. Bei doppelseitigen Unfällen, bei denen der mutmaßliche Verursacher nicht identifiziert werden kann,


Q. Verursacht der Mieter Schäden an den oberen Fahrzeugteilen (durch Aufprall auf Brücken, Balkone, Äste u Gewinne und alle anderen Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug samt Zubehör nicht gemietet wird.


Ebenfalls;


R. Sachschäden und Behandlungskosten, die Dritten und Insassen des Fahrzeugs zugefügt werden, sind auf die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsversicherungsgrenze des Fahrzeugs beschränkt, und alle Verantwortung und Haftung, die auftreten können, einschließlich immaterieller Schäden, liegt ausschließlich beim Mieter.


NS. Werden die rechtlichen Aspekte der Fahrzeugnutzung in diesem Vertrag nicht beachtet, haftet der Mieter persönlich für den gesamten Schaden.


T. Trifft der Mieter ohne eigenes Verschulden ein Tier oder wird das Fahrzeug während des Abstellens durch ein Tier oder Fahrzeug beschädigt, trägt der Mieter die gesamten Kosten des eventuell entstehenden Schadens.


NS. Wird der Vermieter infolge eines Verkehrsunfalls mit Sachbeschädigung festgestellt, dass der Vermieter mangelhaft ist und wird der Mieter nach dieser Feststellung verklagt, so haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter und dem Verursacher als Gesamtschuldner vom Gericht für ein Verschulden befunden wird, auch wenn festgestellt wird, dass er in Zukunft fehlerfrei oder weniger mangelhaft ist In einer solchen Situation kann der Mieter die andere Partei, die als mangelhaft festgestellt wird, nur auf den bezahlten oder an den Vermieter zu zahlenden Preis zurückgreifen, da der Vermieter kein Verschulden trifft. Vom Vermieter werden keine Forderungen gestellt.


V. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug, der der Versicherungsgesellschaft angezeigt wird, ist der Mieter verpflichtet, die entsprechenden Dokumente und Verfahren auszufüllen und zu übergeben. Der Mietvertrag wird über den Tagesmietpreis weiter bearbeitet, bis die Unterlagen und Verfahren abgeschlossen sind.


5.7. Verursacht durch Missbrauch und/oder Nachlässigkeit, Nachlässigkeit in dem Fahrzeug, das der Mieter in gutem Zustand erhalten hat; Ohne auf die aufgeführten beschränkt zu sein, Schäden, Fehlfunktionen, Schäden, die innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs auftreten, alle direkten und indirekten Schäden, die durch den Vermieter oder Dritte entstehen, die eine Reparatur und Reinigung des Fahrzeugs erfordern, weil das Fahrzeug zu stark verschmutzt ist unter normalen Waschbedingungen gereinigt werden, die jedoch nicht von der Versicherung im Rahmen der Verkehrsversicherungsregeln verlangt oder abgeholt werden können Für mittelbare Schäden, Verluste, Schäden und Strafen haftet allein der Mieter. Darüber hinaus haftet der Mieter in vollem Umfang für Schäden, die im Fahrzeug auftreten können, wie z Brüche und Risse, die im Fahrzeug auftreten können.


5.8. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug geschlossen und verschlossen abzustellen, um die Sicherheit des Fahrzeugs auch außerhalb der Kreuzfahrt zu gewährleisten und keine sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug zu hinterlassen. Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist der Mieter verpflichtet, sich unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriezentrale zu melden und die Fahrzeugdiebstahlanzeige einzuholen. Der Mieter wird in einem solchen Fall auch den Vermieter unverzüglich durch Mitteilung an das MOON Rent A Car Callcenter 0850 532 11 93 über den Sachverhalt informieren. Werden die vorgenannten Maßnahmen nicht getroffen und/oder das Fahrzeug aufgrund eines Plagiats gestohlen, erklärt sich der Mieter einverstanden und verpflichtet sich, den Fahrzeugpreis und sonstige Schäden zu zahlen.


5.9. Bei Beschlagnahme oder Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden aus irgendeinem Grund, unabhängig davon, ob der Mieter ein Verschulden trifft oder nicht, solange das Fahrzeug vom Mieter verwendet wird; Für Aufwendungen und Schäden aller Art haftet der Mieter bis zur Rücknahme; Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, dass zusammen mit diesen Aufwendungen der durch Arbeits- und Stromausfall entstandene Verlust (Verdienstausfall) innerhalb der Zeit bis zur Fahrzeugrücknahme vom Mieter selbst getragen wird.


5.10. Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf die gleiche Weise zu übergeben, wie der Kraftstofftank geliefert wurde. Der Mieter ist verpflichtet, geeigneten Kraftstoff für das Fahrzeug zu kaufen. Tritt am Fahrzeug eine Fehlfunktion durch billigen, minderwertigen oder falschen Kraftstoff auf, ist der Mieter verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.


5.11. Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag (mit oder ohne Ablauf der Mietzeit) jederzeit ohne Angabe von Gründen einseitig zu kündigen, wenn er dies für erforderlich hält. In diesem Fall ist der Mieter Der Käufer hat es dem Vermieter unverzüglich zu übergeben. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug unabhängig von Ort, Zeit und Mieter zurückzunehmen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages nimmt der Mieter diese Situation an, verpflichtet sich und akzeptiert diese.


5.12. Für den Fall, dass der Vermieter das Fahrzeug als beschädigt vom Mieter erhält und in der Verkehrsunfallmeldung angegeben ist, dass der Unfall durch ein Verschulden des Mieters verursacht wurde, oder in irgendeiner Weise, stellt der Vermieter fest, dass es auf den Fehler zurückzuführen ist des Mieters, den Schaden am Fahrzeug, den Schaden im Zusammenhang mit den Tagen, an denen das Fahrzeug arbeits- und stromlos ist, und der Wert, der im Fahrzeug entstehen kann. Der Mieter ist ebenfalls damit einverstanden und verpflichtet sich, diese zu zahlen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter im Verhältnis zum Mangel des genannten Schadens, dem Wertverlust des Fahrzeugs, dem entgangenen kaufmännischen Gewinn und den sonstigen dem Vermieter entstandenen Schäden unverzüglich zu zahlen. Die Parteien wissen und akzeptieren, dass der Vermieter berechtigt ist, alle Forderungen, die aus diesem Vertrag entstanden oder entstehen werden, direkt gegen den Mieter gerichtlich geltend zu machen. Darüber hinaus akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Mieter, dass für den Fall, dass der Vermieter eine der Forderungen aus diesem Vertrag nicht begleicht, im Falle der Beantragung einer einstweiligen Pfändung oder einstweiligen Verfügung der Vermieter zum Erlass einer einstweiligen Verfügung berechtigt ist Pfändung und einstweilige Verfügung ohne Sicherheitsleistung.


ARTIKEL 6 - ZAHLUNG


6.1. Der Mieter leistet Zahlungen in bar, per Kreditkarte, per Post oder per Postanweisung. Wenn entschieden wird, dass die Zahlung in Raten oder in Teilbeträgen erfolgt; Bei Nichteinhaltung der angegebenen Zahlungstage werden die restlichen Restzahlungen ohne Mahnung oder Mahnung fällig. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt und verpflichtet sich der Mieter ausdrücklich, diesen Sachverhalt zu akzeptieren. Darüber hinaus leisten Mieter, die mit einem Girokonto arbeiten, ihre Zahlungen innerhalb der angegebenen Frist gegen Rechnung. Wenn der Mieter die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist leistet, akzeptiert das CBRT und verpflichtet sich, mit den höchsten Bankzinsen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Für die Richtigkeit aller Angaben und Unterlagen zur Rechnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Sie vereinbaren und verpflichten sich, dass bei Ausstellung der Rechnung und bei getrennten Mietern beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Schuld haften.


6.2. Das endgültige Berechnungsergebnis wird am Ende des Mietverhältnisses festgestellt. Zahlungen können in türkischer Lira oder in Fremdwährungen, die in der Republik Türkei akzeptiert werden, oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlungen in Fremdwährung wird der CBRT-Effekt zum Zeitpunkt der Zahlung in türkischer Lira über den Verkaufskurs berechnet.


ARTIKEL 7- RÜCKGABE DES FAHRZEUGS


7.1. Wenn der Mieter das gemietete Fahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenfalls; Falls das Fahrzeug vom Mieter vor dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt übergeben wird, bei Mietverträgen von mehr als 6 Monaten; Als Strafklausel hat der Mieter dem Vermieter 1 Monatsmiete zu zahlen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages hat der Mieter diese Situation akzeptiert, erklärt und verpflichtet.


7.2. Wenn der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug in irgendeiner Weise ein- oder beidseitig einen Unfall hat, wenn der Unfall innerhalb der Mietzeit liegt und der Unfall aufgrund seiner Natur den Einsatz des Fahrzeugs erfordert; und der Mietvertrag beträgt weniger als sechs Monate; Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass für die verbleibenden Miettage vom Vermieter kein Ersatzfahrzeug gestellt wird, und erklärt sich damit einverstanden, dass der Mietvertrag vom Vermieter zum Unfalltag fristlos gekündigt wird. In diesem Fall weiß der Mieter und akzeptiert, dass die Gebühr für die verbleibenden Tage nicht zurückerstattet wird. Beträgt die Mietdauer jedoch mehr als sechs Monate, wird dem Vermieter vom Vermieter ein Ersatzfahrzeug im gleichen Segment zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug während der Mietzeit in den Händen des Mieters eine Panne hat.


7.3. Der Mieter akzeptiert, dass während der Übergabe des Fahrzeugs keine anderen als die im Fahrzeugübergabeformular definierten Anzeichen von Schäden oder Unfällen vorliegen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages hat der Mieter; das Fahrzeug ist unbeschädigt, fünf Reifen sind in gutem Zustand mit den Ersatzteilen, dem Werkzeugkasten, den Fahrzeugpapieren, dem Führerschein, dem Schlüssel, dem gesamten Zubehör und der Ausrüstung sind intakt; Er erklärt sich damit einverstanden, das Fahrzeug vollständig und am Ort des Kaufs zurückzugeben, es sei denn, es wird eine Vereinbarung zu dem im Vertrag genannten Tag und Zeitpunkt getroffen. Wird das Fahrzeug nicht am Abholort abgegeben, bezahlt der Vermieter den Fahrer, Benzin und Abschleppwagen etc. für die Rücknahme des Fahrzeugs. Mehrkosten trägt der Mieter. Mit all diesen; Wird das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, wird die Mietgebühr für jeden Tag weiter bearbeitet. Ebenfalls; Gibt der Mieter die zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen (Kfz-Zulassungsbescheinigung, Kfz-Zulassungsbescheinigung, Versicherungspolice, Kennzeichen) etc. bei Rückgabe des Fahrzeuges nicht zurück, zahlt er den Mietpreis für die Zeit bis zur findet und liefert sie bei Verlust; Erhalt neuer Dokumente bei Betriebsverlust des Fahrzeugs Er übernimmt und verpflichtet sich, die notwendigen Auslagen zu zahlen und alle sonstigen Schäden zu ersetzen.


7.4. Stellt der Vermieter bei der Übernahme des Fahrzeugs nach Übergabe des Fahrzeugs an ihn Mängel und Mängel fest, die durch eine ordentliche Untersuchung nicht festgestellt werden können, treten Mängel oder Schäden am Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter auf, er ist verpflichtet, den Mieter hiervon unverzüglich nach Feststellung zu benachrichtigen und der Mieter ist verpflichtet, diesen Schaden zu beseitigen.


7.5. Will der Mieter den Mietvertrag verlängern, muss er die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht möglich.


7.6. Der Vermieter haftet in keiner Weise für die mitgeführten, im Fahrzeug zurückgelassenen oder im Fahrzeug vergessenen Gegenstände, nachdem das Fahrzeug vom Mieter zurückgenommen wurde. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und erklärt, das gemietete Fahrzeug zu überprüfen und dem Vermieter zu übergeben.
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