Mietvertrag

AUTOVERMIETUNG VERTRAG




ARTIKEL 1 - PARTEIEN


Dieser Mietvertrag wurde zwischen dem Vermieter und dem Mieter, dessen persönliche Daten und Unterschrift im Mietvertrag enthalten sind, und dem eventuellen Zusatzfahrer abgeschlossen. In diesem Mietvertrag wird die natürliche oder juristische Person, die Vermieter von Moon Rent a Car und Vertragsgegenstand ist, als Mieter bezeichnet.


ARTIKEL 2 - THEMA


Gegenstand dieses Vertrages sind die Mietbedingungen des vom Mieter mit dem Mietvertrag zu benutzenden Fahrzeugs, die Bedingungen bezüglich des Zusatzfahrers, die Versicherungs- und Entschädigungsbedingungen, die Art und Weise der Nutzung des Fahrzeugs sowie die Form und Bedingungen der die Zahlung der Miete und sonstiger im Gegenzug vom Mieter festgesetzten Gebühren sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien dieses Vertrages.


ARTIKEL 3- BEDINGUNGEN FÜR ZUSÄTZLICHE FAHRER


Für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs durch eine andere Person als den Mieter; Die gültigen Identitäts- und Führerscheindaten des Zusatzfahrers müssen bei Mietbeginn im Vertrag festgehalten, die täglichen Zusatzfahrergebühren entrichtet und die Unterschrift des Zusatzfahrers in diesem Vertrag vorhanden sein. Der Mieter kann das Fahrzeug, dessen Name nicht geschrieben ist und dessen Unterschrift nicht im Vertrag steht, niemandem zur Benutzung überlassen und kein Darlehens- oder Untermietverhältnis begründen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften haften der Mieter und die Person, die das vertragsgegenständliche Fahrzeug widerrechtlich nutzt, für alle Schäden gesamtschuldnerisch. Die ordnungsgemäß als Beifahrer angemeldete Person haftet mit dem Mieter solidarisch für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag und seinen Anlagen sowie für Schäden, die bei der Benutzung des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs entstehen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklären und verpflichten sich der Mieter und der Zusatzfahrer, diese Situation ausdrücklich zu akzeptieren.


ARTIKEL 4- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN


4.1. Das Fahrzeug wurde während der Mietzeit an den Mieter vermietet; Der Mieter wird das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Fahrzeugausstiegs-Rückgabeformular, dem vorgedruckten Protokoll und den in diesem Vertrag festgelegten Punkten verwenden, dass er das Fahrzeug in der vom Fahrzeughalter erwarteten Weise betreut, seine Schutz- und Sorgfaltspflicht, das Fahrzeug sicher und fehlerfrei zu nutzen und vom Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs bis zur Übergabe ausdrücklich alle gesetzlichen Vorschriften anerkennt, erklärt und verpflichtet. Der Mieter haftet persönlich für Schäden, Kosten, Strafen und Nebenkosten, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs und gesetzliche Vorschriften, Fahrlässigkeit und Missbrauch oder Benutzerfehler entstehen.


4.2. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe des Fahrzeugs an ihn durch den Vermieter eingehend besichtigt und begutachtet. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt und akzeptiert der Mieter, dass ihm das Fahrzeug wie im Fahrzeugausstiegs-Rückgabeformular angegeben übergeben wurde und keine Beschädigungen oder Unfallspuren am Fahrzeug vorhanden sind.


4.3. Mieter; akzeptiert, dass er das vertragsgegenständliche Fahrzeug an dem Ort, an dem er es gekauft hat, zu dem im Vertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt zurückgibt. Wird das Fahrzeug nicht am Abholort abgegeben, bezahlt der Vermieter den Fahrer, Benzin und Abschleppwagen etc. für die Rücknahme des Fahrzeugs. Mehrkosten trägt der Mieter. Mit all diesen; Wird das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, wird die Mietgebühr für jeden verstreichenden Tag weiterverrechnet. Bei Verspätungen von einer Stunde wird dem Mieter eine Tagesmiete in Rechnung gestellt.


4.5. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Tag. Bei kürzeren Anmietungen oder bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs wird der Tagespreis berechnet. Die wöchentliche Mietdauer beträgt 7 Tage; monatliche Mietdauer von 30 Tagen; Die jährliche Mietdauer wird mit 365 Tagen berechnet und von den Parteien akzeptiert. Für das gemietete Fahrzeug gilt eine tägliche Kilometerbegrenzung. Bei Tagesmieten gilt ein Tageslimit von 300 Kilometern. Für monatliche Anmietungen gilt eine monatliche Kilometerbegrenzung von 4.000 km. Für Jahresmietverträge gilt eine jährliche Kilometerbegrenzung von 30.000 km. Bei allen Anmietungen, unabhängig von der Dauer, werden 1,19-TL + MwSt. pro Kilometer über die Laufleistung hinaus berechnet. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, die vertraglichen Bestimmungen bezüglich der Kilometerbegrenzung einzuhalten und bei Überschreitung den entsprechenden Preis zu zahlen.


4.6. Zu Beginn der Anmietung wird die Kreditkarte des Mieters in unterschiedlichen Beträgen je nach Fahrzeuggruppe als Garantie für zukünftige Schäden (Bußgeld, Versicherungsfreistellungsgebühr, OGS - HGS-Gebühren, illegale Maut, eventuelle Schäden) abgebucht zum Fahrzeug usw.). Für den Fall, dass die angegebenen Situationen nicht eintreten und kein Schaden entsteht; Der Vermieter erstattet die erhaltene Bereitstellungsgebühr nach Ablauf von 30 Tagen ab Übergabe des Fahrzeugs an ihn. Mieter, alle Arten von Schäden, Verlust, Strafe, Brückenüberquerung usw. Sie akzeptiert und verpflichtet sich, die Gebühren von der Bereitstellungsgebühr einzuziehen und für die die Bereitstellungsgebühr übersteigenden Beträge eine Nachzahlung zu leisten.


4.7. Im Falle eines Schadens und/oder einer Fehlfunktion des gemieteten Fahrzeugs ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug dem autorisierten Service auf sichere Weise zu übergeben, die den Schaden nicht erhöht. Aufwendungen, die während der Übergabe des Fahrzeugs an den Service anfallen (Abschleppkosten, Servicekosten und sonstige Aufwendungen) ar) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter akzeptiert und übernimmt diese Angelegenheit im Voraus.


4.8. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der Republik Türkei zu führen und das Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht ins Ausland zu bringen. Das Fahrzeug, bei dem festgestellt wird, dass es ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wurde, muss auf Verlangen des Vermieters spätestens innerhalb von 3 Tagen zurückgegeben werden. Andernfalls wird der Vermieter von allen Arten von Rechts- und Strafrechten Gebrauch machen.


4.9. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht in den unten aufgeführten Situationen zu benutzen. Andernfalls haftet er für alle Arten von Ausgaben, einschließlich Schäden, Schäden, Strafen, Wertverlust, die im Fahrzeug auftreten können, entgangener kommerzieller Gewinn und Schäden an den im Fahrzeug transportierten Gütern und an den Passagieren, zusammen mit allen sein Zubehör. Ebenfalls; Der Mieter, der Zusatzfahrer oder die dritte Person, die das Fahrzeug benutzt, haften gesamtschuldnerisch für jede Haftung, die sich aus den folgenden Situationen ergibt.


a- T.C. Beim Transport aller Arten von Waren, Substanzen und anderen illegalen Werken, die nach den Gesetzen, dem Zollrecht und anderen Rechtsvorschriften als Straftat gelten,


b- Beim Ziehen, Schieben oder Laden eines anderen Fahrzeugs oder sich bewegender oder nicht beweglicher Gegenstände,


c- Auf für den Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen für Rennsport, Geschwindigkeitsbestimmung, Rallye, Dauertest, Drift, Motorsport,


d- Beförderung von Passagieren, die in irgendeiner Weise die in den Verkehrsregeln festgelegte Anzahl von Passagieren bei der Beförderung von Fracht und Gütern außer Gepäck befördern,


e- Bei der Beförderung von Passagieren oder Gütern mit oder ohne Befriedigung,


f- Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Stimulanzien,


g- Wird auf Nicht-Straßen- und außerplanmäßigen Fähren verwendet,


h- Falls es von dem Fahrer verwendet wird, der in diesem Vertrag und seinem Zubehör nicht als zusätzlicher Fahrer angegeben ist,


i- Beim Tiertransport,


j- Unter Berücksichtigung der Marke und des Modells des Fahrzeugs wird es an Orten und Straßen verwendet, die für die Vermietung nicht geeignet sind, und an Orten und Straßen, die für den technischen Aufbau und die Lebensdauer des Fahrzeugs nicht geeignet sind,


k- Bei ungewöhnlichen und ungeeigneten Straßenverhältnissen,


l- Verlassen des Fahrzeugs zur Nutzung durch eine Person, die keinen oder keinen ausreichenden Führerschein besitzt.


m- Bei Missachtung, schlechtem oder fahrlässigem Gebrauch des Fahrzeugs.


4.10. Der Mieter weiß und akzeptiert, dass er für die strafrechtlichen Maßnahmen verantwortlich ist, die aufgrund von Unfällen, die er durch Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht hat, und deren Zubehör (Bußgeld, Abbinden des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs, Abschlepp- und andere Kosten, die dadurch entstehen).


4.11. Verkehrssysteme wie OGS, HGS für Brücken, Autobahnen etc. werden dem Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Alle Zahlungen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Übergängen sowie Strafen und Kosten im Zusammenhang mit der illegalen Durchfuhr gehen jedoch zu Lasten des Mieters.


4.12. Die Verantwortung für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs während der Mietzeit liegt beim Vermieter. Wenn der Vermieter das Fahrzeug zur regelmäßigen Wartung zurückruft, muss der Mieter das Fahrzeug liefern. Der Vermieter kann dem Mieter auf eigene Initiative ein anderes Fahrzeug überlassen, sofern der Mietpreis für die Zeit der Entziehung des Fahrzeugs gezahlt wird. Wird der Mietpreis nicht bezahlt, ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Bei Unfähigkeit des Mieters, das Fahrzeug infolge unkonventioneller Missbrauch, fahrlässiger Verwendung, Nichterfüllung seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten oder versehentlicher Reparatur, Ersatzteil- und Reifenwechselkosten, Schäden und Schäden durch Frost und ähnliche Ereignisse Die Transportkosten für die Beförderung des Fahrzeugs an den Ort, an dem es gemietet wird, gehen zu Lasten des Mieters; Der Vermieter hat in diesen Fällen den gewerblichen Schaden des Fahrzeuges vom Mieter über den aktuellen Mietpreis einzuziehen. Reparaturen, die an einem vom Standort des Vermieters entfernten Ort erforderlich sind, werden vom Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt, die entsprechenden Kosten werden im Namen des Vermieters in Rechnung gestellt und wenn die Rechnung dem Vermieter vorgelegt wird, wird der wird der Vermieter die Zahlung an den Vermieter leisten.


4.13. Für den Fall, dass der Mieter einen Artikel dieses Vertrages nicht einhält, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin abliefert, ermächtigt der Mieter den Vermieter, das vertragsgegenständliche Fahrzeug sofort zurückzunehmen, gleichgültig wo es sich befindet und ohne vorherige Ankündigung. Der Mieter haftet für Schäden und Aufwendungen, die bei der Bergung des Fahrzeugs durch den Vermieter entstehen. Der Mieter erklärt, dass bei Ablauf des Vertrages der Vertrag fristlos erloschen ist und dass die Nichtübergabe des Fahrzeugs trotz Vertragsende aus irgendeinem Grund strafrechtlich strafbar ist und das Fahrzeug benutzt wird außerhalb der Mietzeit durch den Mieter oder ggf. durch den Zusatzfahrer und/oder rechtswidrig anerkennen und erklären, dass er weiß, dass er keine Versicherung, Garantie, keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz und Haftung in Anspruch nehmen kann Verwendungsfall, und dass er/sie keine anderen externen Mitteilungen zu diesen Themen machen kann. es ist traurig.
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